Unterwaldner, unser Magazin

Bäume, Sträucher und Hecken schneiden Bei verschiedenen Liegenschaften in den Gemeindegebieten ragen Sträucher und Bäume auf die Strassen und Trottoirs hinaus. Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Bäume, Sträucher und Hecken entlang der öffentlichen Strassen und Wege gemäss dem kantonalen Strassengesetz zurückzuschneiden. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Pächterinnen und Pächter von Liegenschaften entlang von Flurstrassen werden ebenfalls aufgefordert, Bäume und wildwachsende Stauden rechtzeitig auszuforsten, um Schäden am Strassenbaukörper vorzubeugen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie des Unterhalts entlang von Strassen und Trottoirs gelten folgende Bestimmungen: Art. 69 Abs. 4 Strassengesetz: Neue sichtbehindernde Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen dürfen ohne Bewilligung der Strassenaufsichtsbehörde die Höhe von 1.2 m nicht übersteigen; an unübersichtlichen Strassenstellen sowie an Kreuzungen und Einmündungen dürfen sie die Strassenfahrbahn um höchstens 80 cm überragen. Art. 70 Abs. 5 Strassengesetz: Das Lichtraumprofil der Strassen ist beidseitig auf eine Höhe von 2.5 m über Trottoirs und 4.5 m über der Strassenfahrbahn und, wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, bis auf Lampenhöhe von einhängenden Ästen freizuhalten; unterlässt der Eigentümer oder Besitzer das rechtzeitige Zurückschneiden, so hat auf deren Kosten das Strassenorgan diese Arbeit anzuordnen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, die entsprechenden Arbeiten bis Mitte Dezember 2026 auszuführen. Wir verweisen dazu im Speziellen auf die verschiedenen Häckselaktionen der Gemeinden, welche jeweils separat publiziert werden, beziehungsweise der Abfall-Agenda des KVV NW entnommen werden können (www.suibr.ch). Wir bitten Sie um Kenntnisnahme. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die zuständige Person der jeweiligen Gemeinde sowie des kantonalen Strasseninspektorates gerne zur Verfügung: Beckenried Thomas Käslin 041 624 47 55 www.beckenried.ch Buochs Rolf Wesner 041 624 52 09 www.buochs.ch Dallenwil Lars Vontobel 041 629 77 92 www.dallenwil.ch Emmetten Andreas Käslin 041 624 99 99 www.emmetten.ch Ennetbürgen Tobias Bünter 041 624 98 80 www.ennetbuergen.ch Ennetmoos Heinz Britschgi 041 618 20 06 www.ennetmoos.ch Hergiswil Michel Zumstein 041 632 65 56 werke@hergiswil.ch Oberdorf Martin Kayser 041 618 62 59 www.oberdorf-nw.ch Stans Florian von Rotz 041 619 01 71 www.stans.ch Stansstad Julia Malaj 041 618 24 23 www.stansstad.ch Wolfenschiessen Christian Niederberger 041 629 73 37 www.wolfenschiessen.ch Strasseninspektorat NW Adrian Schärz 041 618 46 66 strasseninspektorat@nw.ch Gemeinde_Heckenschneiden 2_1.indd 1

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