Öffentliche Versteigerung von sieben Landparzellen Freitag, 8. Mai 2026, um 14:00 Uhr in der Aula der Schulhausanlage Mattli, Sachseln Aus einer Hinterlassenschaft gelangen zur freiwilligen öffentlichen Versteigerung folgende Steigerungsobjekte: Liegenschaft Nr. 498, Schälimatte, GB Sachseln, 2’343 m2; Liegenschaft Nr. 1850, Schälimatte, GB Sachseln, 2’427 m2; Liegenschaft Nr. 1851, Schälimatte, GB Sachseln, 2’452 m2; Liegenschaft Nr. 1852, Schälimatte, GB Sachseln, 2’075 m2; Liegenschaft Nr. 1853, Schälimatte, GB Sachseln, 2’426 m2; Liegenschaft Nr. 1854, Schälimatte, GB Sachseln, 2’346 m2; Liegenschaft Nr. 1855, Schälimatte, GB Sachseln, 2’094 m2. Totale Fläche der sieben Landparzellen: 16’163 m2. Sämtliche 7 Versteigerungsobjekte sind unbebaut und befinden sich in der Landwirtschaftszone. Da keine der 7 Parzellen eine Fläche von mehr als 2’500 m2 ausweist, unterstehen sie nicht dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) und können ohne Einschränkungen gehandelt werden. Mit einer Einzonung (von der Ladwirtschaftszone in die Bauzone) ist bis auf weiteres nicht zu rechnen. Steuerwert der 7 Grundstücke: CHF 68’000.00; amtlich geschätzter Verkehrswert CHF 272’000.00. Die sieben Versteigerungsobjekte werden im Moment landwirtschaftlich genutzt; die aktuelle Nutzungsvereinbarung kann gegenseitig aufgehoben werden. Die sieben Versteigerungsobjekte werden nur gesamthaft (alle sieben Grundstücke zusammen) aufgerufen. Der Ersteigerer hat alle sieben Parzellen als Paket zu erwerben. Das Mindestangebot entspricht dem Verkehrswert und beträgt CHF 272’000.00. Unter diesem Angebot werden die Versteigerungsobjekte nicht zugeschlagen. Der Ersteigerer hat sofort nach erfolgtem Zuschlag CHF 30’000.00 in bar zu bezahlen oder sofort ein Zahlungsversprechen einer allgemein anerkannten Bank, aus welchem sich ergibt, dass der Betrag von CHF 30’000.00 unwiderruflich innert 5 Tagen nach dem Steigerungstag auf das Treuhandkonto des Versteigerungsbeamten IBAN CH71 0078 0000 3276 8214 5 bei der Obwaldner Kantonalbank, lt. auf Othmar Gabriel, Bahnhofplatz 5, Sarnen, einbezahlt wird, vorzulegen oder vorgängig CHF 30’000.00 bis spätestens 1 Tag vor der Versteigerung auf das oben genannte Bankkonto des Versteigerungsbeamten mit dem Vermerk «Steigerung Schälimatte» zu überweisen. (Die Anzahlung wird nicht verzinst und innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, wenn der Zuschlag nicht an den Einzahler erfolgt.) Der Restbetrag ist innert 10 Tagen seit der Steigerung auf das Treuhandkonto des Versteigerungsbeamten IBAN CH71 0078 0000 3276 8214 5 bei der Obwaldner Kantonalbank, lt. auf Othmar Gabriel, Bahnhofplatz 5, 6060 Sarnen zu bezahlen. Ersteigerer, welche im Namen einer juristischen Person an der Steigerung mitbieten, haben sich durch Handelsregisterauszug darüber auszuweisen, dass sie im Namen der juristischen Person rechtsgültig handeln können. Ersteigerer, welche als Vertreter eines Dritten oder im Namen mehrerer Interessenten an der Steigerung mitbieten, haben sich durch eine schriftliche, beglaubigte Vollmacht über die Vertretung auszuweisen. Andernfalls gilt der Zuschlag als an den Ersteigerer direkt erfolgt und der Ersteigerer wird aus dem Zuschlag persönlich verpflichtet. Eine Besichtigung der Objekte findet nicht statt. Die Interessenten sind selber dafür besorgt. Die vollständigen Versteigerungsbedingungen samt Beilagen liegen während 14 Tagen vor der Versteigerung bei der Gemeindekanzlei Sachseln zur Einsicht auf. Die Steigerungsbedingen samt Beilagen können auch beim Versteigerungsbeamten Othmar Gabriel unter der Mailadresse othmar.gabriel@gabriel-bucher.ch in elektronischer Form angefordert werden. Sarnen, 7. April 2026 Der Versteigerungsbeamte: Othmar Gabriel
RkJQdWJsaXNoZXIy MTU1MjYz