INFORMATIONEN ZUR PRÄMIENVERBILLIGUNG 2026 Grundlage für Prämienverbilligung Die Krankenkassen erheben aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Krankenversicherungsbereich ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben daher Anspruch auf Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherer überwiesen. Anmeldung und Anmeldeformular Steuerpflichtige, welche aufgrund der Steuerwerte 2024 allenfalls Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten von der Ausgleichskasse Nidwalden im Verlaufe des Monates März 2026 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat und die Beiträge geltend machen will, kann auf der Webseite der Ausgleichskasse Nidwalden (www.aknw.ch) das entsprechende Formular herunterladen. Einzig Personen, welche am 1. 1. 2026 Ergänzungsleistungen zur AHV / IV erhalten, müssen keine Anmeldung ausfüllen. Anmeldefrist Die Anmeldung ist der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans, bis spätestens 30. April 2026 (Poststempel) einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen, haben die Anmeldung innert 3 Monaten seit der Einreise einzureichen. Auskünfte Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse, Abteilung Prämienverbilligung (Direktwahl 041 618 51 04). Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans www.aknw.ch ACHTUNG ! Anmeldeschluss: 30. April 2026
RkJQdWJsaXNoZXIy MTU1MjYz